Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Abtsgmünd

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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 22.06.2023

Artikel vom 27.06.2023

Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Untergröningen; Vergabe

Der Gemeinderat hat am 25.11.2021 den Grundsatzbeschluss gefasst, für die Abteilung Untergröningen eine Ersatzbeschaffung des am 11.09.1990 erworbenen Feuerwehrfahrzeuges LF 8 zu tätigen. Bei der europaweiten Ausschreibug gingen für das Los 1: Fahrgestell und Aufbau sowie Los 2: Beladung jeweils nur ein Angebot ein. Die Beschaffungskosten belaufen sich auf insgesamt 568.845 € (brutto). Die Lieferzeit beträgt rd. 130 Wochen. Nach Abzug des Zuschusses in Höhe von 96.000 € beträgt der Eigenanteil der Gemeinde 472.845 €. Feuerwehrkommandant Heiko Bernthaler und Abteilungskommandant Oliver Schön gingen auf die Technische Ausstattung ein und sprachen ihren Dank an den Gemeinderat aus. Das Gremium war sich über die erhebliche Steigerung der Kosten bewusst und beschloss auf die einhellige Empfehlung des Technischen Ausschusses dennoch einstimmig, der Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges LF 10 zuzustimmen.

Jahresbericht Kultur

Bürgermeister Kiemel leitete ein, dass die Kulturarbeit in Abtsgmünd ein wichtiges Standbein für die Gemeinde sei. Dabei unterstrich er das äußerst vielseitige und vielschichtige örtliche Angebot. Das Kulturprogramm der Kulturstiftung der Gemeinde Abtsgmünd sei eine hervorragende Ergänzung zu den kulturtreibenden örtlichen Vereinen wie z.B. die Musikvereine. Besonders hob der Vorsitzende den Kunstverein KISS, den Kulturverein Schloss Laubach oder den Heimatverein Untergröningen hervor. Es werden in der Gemeinde sämtliche kulturellen Sparten bedient. Damit werde ein Publikum in allen Altersklassen erreicht.

Frau Ossig, Leiterin der Kultur- und Pressestelle, stellte den Jahresbericht 2022 anhand einer PowerPoint-Präsentation ausführlich vor. Sie wies darauf hin, dass 2022 für die Kultur kein einfaches Jahr war, da zum einen viele Veranstaltungen aus den Corona-Jahren nachgeholt werden mussten und zum anderen das Publikum v.a. zu Beginn noch recht zögerlich war. Generell musste man feststellen, dass Tickets immer kurzfristiger gekauft würden, was die Planungen und Vorbereitungen erschwere. Zudem stellte sie die Veranstaltungen 2023 vor: Konzerte, Kabarett, Vorträge, Ausstellungen, Kulturfahrten u.v.m. stehen auf dem Programm. Eines der Highlights sei das MitSommer-Fest, das vom 7.-9. Juli in Abtsgmünd gefeiert werde. Gemeinsam mit den Vereinen und den örtlichen Institutionen gebe es in der Gemeinde wieder ein breitgefächertes Angebot an Veranstaltungen für 2023. Für jeden sei was dabei.

Der Gemeinderat unterstrich einhellig den hohen Stellenwert von Kunst und Kultur in der Gemeinde. Das Gremium bedankte sich bei allen kulturtreibenden Vereinen und motivierte dazu, auch weiterhin diese Zusammenarbeit zu fördern und zu intensivieren. Innerhalb des Gremiums wurde der Jahresbericht über die kommunale Kulturarbeit übereinstimmend gelobt und positiv aufgenommen. Der Gemeinderat nahm den gemeindlichen Kulturbericht zustimmend zur Kenntnis.

Neufassung der Hauptsatzung wegen der Kommunalwahl 2024 und Anpassung der Wertgrenzen

Bürgermeister Kiemel informierte, dass anhand der gestiegenen Einwohnerzahlen in den Wohnbezirken die Sitzzahl und die Sitzverteilung vor der nächsten Kommunalwahl am 09.06.2024 überprüft werden müsse. Der Vorsitzende führte weiter aus, dass sich der Gemeinderat bei den intensiven Vorberatungen mehrheitlich für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl ausgesprochen habe. Deshalb soll dieses Wahlsystem auch bei der Gemeinderatswahl 2024 weiterhin angewendet werden. Bürgermeister Kiemel teilte weiter mit, dass die aktuelle Sitzzahl im Gemeinderat 20 Sitze beträgt. Die Sitze verteilen sich wie folgt:

Wohnbezirk Abtsgmünd                            9 Sitze

Wohnbezirk Hohenstadt                            2 Sitze

Wohnbezirk Laubach                                1 Sitz

Wohnbezirk Neubronn                              1 Sitz

Wohnbezirk Pommertsweiler                    3 Sitze

Wohnbezirk Untergröningen                    4 Sitze

Summe:                                                      20 Sitze

Seitens der Verwaltung wurde jedoch eine Reduzierung der Sitzzahl von seither 20 auf 18 (Regelsitzgröße) angeregt. Bei der Sitzzahl von 20 Sitzen und bei einer Einwohnerzahl von 7.591 am Stichtag 30.09.2022 gebe es im Verhältnis Einwohnerzahl und Sitzverteilung größere Abweichungen. Wohnbezirke sind stärker über- bzw. unterrepräsentiert. Bei einer Sitzzahl von 18 Sitzen gebe es die geringsten Abweichungen in den Wohnbezirken. Die große Überrepräsentation beim Wohnbezirk Laubach könne dadurch begründet werden, dass der Wohnbezirk nur einen Sitz habe, Laubach keinen Ortschaftsrat hat, in gewisser Entfernung zum Hauptort liegt und eine Eingliederung in die angrenzenden Wohnbezirke keine Besserung hier bewirke. Weiter erläuterte Bürgermeister Kiemel anhand einer Synopse die vorgeschlagene Anpassung der Wertgrenzen

Nach ausführlicher Diskussion wurde die Neufassung der Hauptsatzung vom 22.06.2023 unter Beibehaltung der unechten Teilortswahl mit 18 Sitzen vom Gemeinderat mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen und sechs Nein-Stimmen beschlossen. Die Sitze verteilen sich zukünftig wie folgt:

Wohnbezirk Abtsgmünd                            9 Sitze

Wohnbezirk Hohenstadt                            2 Sitze

Wohnbezirk Laubach                                 1 Sitz

Wohnbezirk Neubronn                               1 Sitz

Wohnbezirk Pommertsweiler                    2 Sitze

Wohnbezirk Untergröningen                    3 Sitze

Summe:                                                     18 Sitze

Des Weiteren wurde die Anpassung der Wertgrenzen vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Abtsgmünd 2023 / 2024

Sonja Rettenmaier, Leiterin des Sachgebietes Familie und Bildung, erklärte einleitend, dass die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Kindergartenjahr 2023 / 2024 neu gefasst werden muss. In der Vergangenheit wurden stets die Landesrichtsätze zugrunde gelegt, die im Mai vom Gemeindetag veröffentlicht wurden. Die Berechnung erfolgt in Baden-Württemberg einheitlich nach der so genannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.

Vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht im erforderlichen Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind, muss nun nach und nach eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden. Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetags und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2023 / 2024 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5 Prozent. Die Träger werden gebeten, den Eltern Informationen über entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung.

Damit beträgt der Regelsatz künftig bei Familien mit 1 Kind in der Familie 138 € (bisher 127 €), bei Familien mit 2 Kindern in der Familie 107 € (bisher 99 €), bei Familien mit 3 Kindern in der Familie 72 € (vorher 66 €) und bei Familien mit 4 und mehr Kindern 24 € (bisher 22 €). Auch für die Abweichungen von der Regelgruppe sollen Aufschläge zwischen 25 % und 100 %, je nach Stundenanzahl der Betreuung, beschlossen werden. Für Kinder unter 3 Jahren wird der doppelte Betrag erhoben, da diese Kinder zwei Plätze belegen. Hortkinder werden taggenau abgerechnet, so dass die Eltern nur die tatsächlich besuchten Tage bezahlen.

Für einkommensschwache Familien besteht auf Antrag die Möglichkeit der Gebührenreduzierung. Voraussetzung ist ein Ablehnungsbescheid der wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Der Kostendeckungsgrad durch die Benutzungsgebühren beträgt 15,6 % und bei Berücksichtigung der internen Leistungen und kalk. Kosten bei 12,9 %. Damit liegt die Gemeinde weit unter dem angestrebten Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeteiligung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Landesrichtsätze übernommen werden sollen. Die Satzung soll öffentlich bekanntgemacht werden.

Katholischer Kindergarten St. Josef Abtsgmünd; Baukostenabrechnung der Außenanlagen

Frau Rettenmaier erläuterte, dass der Gemeinderat am 28.01.2021 dem Antrag auf Investitionskostenzuschuss der Katholischen Kirchengemeinde zugestimmt hat. Die Kostenberechnung für die überplanten 1.440 m² Außenanlagen inkl. Spielgeräte belief sich auf 175.900 €. Durch den Anbau an den Katholischen Kindergarten St. Josef wegen der Einrichtung einer vierten Gruppe sei ein Teil des Außenbereiches weggefallen. Baubeginn war im Spätherbst 2021. Anfang Juli 2022 waren die Außenanlagen fertig gestellt. Mit dem neu geschaffenen Rundkurs um das Gebäude, weiteren Verbindungswegen, neuen Sandkasten, neuen Spielgeräten und Bepflanzungen ist ein wunderschönes Ergebnis erzielt worden. Die Baukostenabrechnung beläuft sich auf 168.759,53 €. Der Anteil der Gemeinde beträgt 126.569,65 €.

Im Zuge der Baukostenabrechnung teilte die Katholische Kirchengemeinde mit, dass sich bei einer Begehung durch die Unfallkasse BW aufgrund der Aufnahme von U3-Kindern einige Beanstandungen ergeben haben (Treppenaufstiege, Fangnetze, etc.). Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 9.330,79 €. Der Anteil der Gemeinde beträgt 6.998,09 €. Die Kirchengemeinde möchte die geforderten Maßnahmen zeitnah umsetzen, um Gefährdungen und Preissteigerungen auszuschließen. Der Gemeinderat stimmt der Baukostenabrechnung für die Neugestaltung der Außenanlagen in Höhe von 168.759,53 € zu. Der Anteil der Gemeinde beläuft sich auf 126.569,65 €. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Investitionskostenzuschuss für die Beanstandungen der Unfallkasse BW zu. Der Anteil der Gemeinde beträgt lt. Kostenvoranschlag rund 6.998,09 €. Im Gremium wurde einhellig die gute Zusammen mit der Katholischen Kirchgemeinde hervorgehoben.

Bebauungsplan „Hirtenklinge“, Gemarkung Abtsgmünd; Abwägung der eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss

Nachdem keine grundsätzlichen Bedenken eingegangen sind und der Technische Ausschuss ausgiebig beraten hat, wird von Seiten der Gremiumsmitglieder auf weitere Ausführungen verzichtet. Auf einstimmige Empfehlung des Technischen Ausschusses beschloss der Gemeinderat einhellig, dem von der Verwaltung erarbeiteten Abwägungsvorschlag zuzustimmen und den Bebauungsplan „Hirtenklinge“ als Satzung zu beschließen.

Umsetzung der Friedhofskonzeption Abtsgmünd; Anlegen von Urnengemeinschaftsgräbern, Vergabe der Bauarbeiten

Bürgermeister Kiemel teilte einleitend mit, dass dieser Tagesordnungspunkt eingehend in der Sitzung des Technischen Ausschusses vorberaten wurde und dieser einhellig seine Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen habe. Nach der ausführlichen Vorstellung über das Anlegen von Urnengemeinschaftsgräbern auf dem Friedhof Abtsgmünd durch Ortsbaumeister Löcher beschloss das Gremium einstimmig, die Arbeiten an die Firma Grünanlagen Schwarz aus Aalen mit einer Angebotssumme von 58.572,91 € als wirtschaftlichste Bieterin zu vergeben. Die Angebotssumme liegt mit 10.894,73 € über der Kostenberechnung. Die Fertigstellung ist bis zum 30.11.2023 vorgesehen.

Licht-Masterplan in der Gemeinde Abtsgmünd; Baukostenabrechnung

Bürgermeister Kiemel teilte mit, dass die Gemeinde Abtsgmünd im Frühjahr 2022 die alten Straßenleuchten gegen sparsame LED-Leuchten ersetzt habe. Dabei wurden 1.424 Leuchtmittel ersetzt. Die einheitlichen LED-Leuchten sind erheblich sparsamer und auch deutlich langlebiger. Es kann dadurch mit einer Stromreduktion von 79 % gerechnet werden. Ortsbaumeister Löcher informierte, dass die LED-Leuchten ein insektenfreundliches, warmweißes Licht erzeugen und die Lichtverschmutzung drastisch reduziert wird. Die Gesamtkosten für die Umstellung auf LED-Beleuchtung belaufen sich auf 423.618,04 €. Durch Schrottverkauf bzw. Förderung durch den Projektträger Jülich des Bundes mit 20 % der förderfähigen Kosten konnten 5.042,00 € bzw. 67.003,37 € generiert werden. Somit beläuft sich der Eigenanteil der Gemeinde auf 351.572,67 €. Herr Löcher fuhr weiter fort, dass von einer jährlichen Stromeinsparung von ca. 67.000 € ausgegangen werde. Die Ausgaben hätten sich innerhalb von knapp fünf Jahren amortisiert. Da auch die Kosten für den Wartungsvertrag mit den EnBW wegfallen, wirkt sich dies nochmals positiv auf die Amortisationszeit aus. Um die tatsächliche Stromeinsparung definieren zu können, müsse erst die Stromabrechnung 2023 herangezogen werden. Der Gemeinderat würdigte die Umstellung auf die einheitliche LED-Beleuchtung und nahm die Baukostenabrechnung zustimmend zur Kenntnis.

Erweiterung der Sammelkläranlage Untergröningen, Funktionsabschnitt 1 – Anschluss von Wegstetten an die Sammelkläranlage Untergröningen,

Los 2 - Maschinentechnik

Los 3 - Elektrotechnik; Vergabe der Leistungen

Ortsbaumeister Löcher informierte das Gremium über den Baufortschritt und führte weiter aus, dass das Los 2 das Liefern und die betriebsfertige Montage der maschinellen und klärtechnischen Einrichtung und Los 3 das Liefern und betriebsfertige Montage der Elektro-, Steuer- und Messtechnik sowie die fernwirktechnische Anbindung umfasst. Nachdem der Technische Ausschuss seine einstimmige Empfehlung ausgesprochen habe, beschloss der Gemeinderat einhellig, das Los 2 an die Firma Scharr Tec GmbH aus Stuttgart mit einer Angebotssumme von 159.719,67 € und das Los 3 an die Firma Stoll Prozessleittechnik mit einer Angebotssumme von 97.529,98 € als günstigste Bieter zu vergeben.

Ausscheiden von Gemeinderätin Petra Hermann und Feststellung des Nachrückers Bernd Schreiber

Gemeinderätin Petra Hermann hat nach über zehn Jahren im Gremium einen Antrag auf ein vorzeitiges Ausscheiden aufgrund gesundheitlicher Gründe zum 27.09.2023 gestellt. Nach der Gemeindeordnung liegt damit ein wichtiger Grund zum Ausscheiden vor. Als Nachrücker würde Bernd Schreiber folgen. Hinderungsgründe sind weder Herrn Schreiber noch der Gemeindeverwaltung bekannt. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Antrag von Gemeinderätin Hermann anzunehmen und Herrn Bernd Schreiber als Nachrücker zu bestimmen.

Spenden und Sponsoring

Der Gemeinderat beschloss entsprechend der gültigen Rechtslage die Annahme von vier eingegangenen Spenden. Bürgermeister Kiemel bedankte sich bei den Spendern für das Engagement.

Sonstiges

Neu aufgestellte stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in Untergröningen

Bürgermeister Kiemel informierte, dass sich die neu aufgestellte stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in der Aalener Straße in Untergröningen vor der Abzweigung der Rötenbergstraße, auf Höhe der Bushaltestelle befindet und in beide Richtungen die Geschwindigkeit kontrolliert.

Breitbandausbau in der Gemeinde Abtsgmünd

Bürgermeister Kiemel informierte, dass für den Breitbandausbau „Weiße Flecken“ der Spatenstich am 28.06.2023 in Hohenstadt, am 05.07.2023 in Untergröningen und am 06.07.2023 in Pommertsweiler stattfindet.

Stadtradeln vom 12.06 bis 02.07.2023

Bürgermeister Kiemel teilte mit, dass beim Stadtradeln für Abtsgmünd aktuell 20.985 km geradelt wurden. Es nehmen 17 Teams mit 213 aktiven Radelnden teil. Der Vorsitzende appellierte an die Bevölkerung sowie an den Gemeinderat, sich am Stadtradeln zu beteiligen.

Partnergemeinde zu Besuch in Abtsgmünd

Aus der Mitte des Gremiums wurde mitgeteilt, dass eine Abordnung aus der Partnergemeinde Castel Bolognese während des MitSommer-Festes die Gemeinde Abtsgmünd besuchen werde. Für die Unterbringung werden noch ein bis zwei Gastfamilien gesucht.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.