Wasserzins
Die Abrechnung erfolgt nach Verbrauch jährlich.
Der Wasserzins beträgt 2,45 Euro/m³, zzgl. gesetzlicher MwSt. Die Gemeinde erhebt für die gemeindeeigenen Wasserzähler eine Grundgebühr, gestaffelt nach Zählergröße:
- Grundgebühr 3/5 m³ - Zähler: 1,00 Euro/Monat zzgl. 7% MwSt.
- Grundgebühr 7/10 m³ - Zähler: 2,00 Euro/Monat zzgl. 7% MwSt.
Abwassergebühren
Individuelle Veranlagung; Gebührenbescheid jährlich, gemeinsam mit Wasserzinsbescheid.
Die Abwassergebühr beträgt rückwirkend zum 01.01.2019:
- Schmutzwassergebühr 2,95 Euro / m³
- Niederschlagswassergebühr 0,43 Euro/ m²
Bauwasser
Für das Wasser, das bei der Herstellung von Bauwerken verwendet wird, wird ein Bauwasserzins erhoben. Wird der Verbrauch nicht durch Wasserzähler festgestellt, dann werden für je angefangene 100 m³ umbauten Raum 6 m³ als pauschaler Wasserverbrauch zugrundegelegt.
Gebäude mit weniger als 100 m³ umbauten Raum bleiben frei. Das Online-Formular zum Anschluss von Bauwasser finden Sie in der Rubrik Online-Formulare.
Grundsteuer und Gewerbesteuer
Die Gemeinde erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer. Die derzeitigen Hebesätze:
- Hebesatz Grundsteuer A: 375%
- Hebesatz Grundsteuer B: 375%
Gewerbesteuer
individuelle Veranlagung, Hebesatz 350%
Hundesteuer
- Für den ersten Hund: 102,00 Euro
- Für jeden weiteren Hund: 204,00 Euro
- Für Zwingerhunde: 204,00 Euro