Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistenz
Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistenz
Allgemeines
Die sozialpädagogische Assistenz ist schwerpunktmäßig in:
- Kindertageseinrichtungen
- Ganztagsbetreuungen an Grundschulen
- Erholungsheimen / Kinderkurheimen tätig.
Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz befähigt dazu:
- In Einrichtungen öffentlicher und freier Träger im Sinne des Kindergartengesetzes bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken. In allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.
Die Schule vermittelt, in enger Zusammenarbeit mit der Praxisstelle, die hierzu erforderlichen beruflichen Handlungskompetenzen und führt darüber hinaus die Allgemeinbildung weiter.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz dauert insgesamt drei Jahre. Die Ausbildung gliedert sich in eine zweijährige schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule und ein durch die Schule begleitetes einjähriges Berufspraktikum. Wird bei der schulischen Abschlussprüfung am Ende des zweiten Jahres eine Durchschnittsnote von mind. 3,0 erreicht und im Fremdsprachenunterricht (A2) mind. die Note „ausreichend“ nachgewiesen, so kann der mittlere Bildungsabschluss zuerkannt werden.
Theoretische Ausbildung
- Einjähriger Unterkurs an der Berufsfachschule (1 Tag Praxis in der Kita, 4 Tage Schule)
- Einjähriger Oberkurs an der Berufsfachschule (1 Tag Praxis in der Kita, 4 Tage Schule)
- Einjähriges Berufspraktikum in einer Einrichtung, die dem Berufsfeld entspricht
Praktische Ausbildung
Während der zweijährigen schulischen Ausbildung findet wöchentlich ein Praxistag statt. Nach erfolgreichem Abschluss der schulischen Ausbildung und des einjähriges Berufspraktikums wird die Bezeichnung „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistenz“ verliehen.
Darüber hinaus erwarten wir
- Freude an der Arbeit mit Menschen, insbesondere mit Säuglingen und Kleinkindern
- Verantwortungsbewusstsein
- Zuverlässigkeit, Soziales Engagement
- Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative
- Kontaktfähigkeit
Einstellungsvoraussetzungen
- mind. Hauptschulabschluss
Ausbildungsvergütung (Brutto)
Während der zweijährigen schulischen Ausbildung erfolgt keine Ausbildungsvergütung. Im Berufspraktikum erfolgt eine Bezahlung auf Grundlage der tariflichen Bestimmungen, derzeit in Höhe von ca. 1.750 €.
Bewerbung
Sollten Sie Interesse an einem Berufspraktikum zur sozialpädagogischen Assistenz bei der Gemeinde Abtsgmünd haben, dann können Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal bewerben. Dieses finden Sie HIER.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Fotokopien der beiden letzten Schulzeugnisse
- Gegebenenfalls Nachweis über eine Schwerbehinderung





