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Gemeinde Abtsgmünd

Bericht aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.03.2023

Artikel vom 12.04.2023

Kindergartenbedarfsplan 2023 / 2024, Vorberatung

Bürgermeister Kiemel erklärte einleitend, dass Betreuung und Bildung zentrale Themenfelder mit viel Dynamik sind. Das vielfältige und umfassende Betreuungsangebot in der Gemeinde werde jährlich bedarfsgerecht weiterentwickelt. Ein attraktives Betreuungs- und Bildungsangebot gehört zu den wichtigsten Standortvoraussetzungen für die Wohnortwahl junger Familien. Aktuell laufe das Bebauungsplanverfahren für die neue Kindertagesstätte in der Hirtenklinge. Der steigende Platzbedarf geht jedoch mit einem Fachkräftemangel einher. Mit verstärkter Ausbildung wirke die Gemeinde dem entgegen.

Sonja Rettenmaier, Sachgebiet Familie und Bildung, erläuterte anhand einer PowerPoint-Präsentation die umfangreiche Vorlage zur Kindergartenbedarfsplanung. Zunächst informierte sie über aktuelle Gesetzesänderungen und die rechtlichen Grundlagen. Der stetig wachsende Platzbedarf insbesondere im U3-Bereich geht mit einem ebenso wachsenden Fachkräftemangel einher. Die Gemeinde bildet daher überdurchschnittlich aus.

Zunächst zeigte sie die erfreuliche Entwicklung der Geburtenzahlen in der Gemeinde getrennt nach Teilorten auf. 2022 konnten wieder 74 Geburten verzeichnet werden. Die Geburtenzahlen bilden zusammen mit den Kindergartenanmeldungen die Grundlage für die Bedarfsplanung. Frau Rettenmaier stellte zunächst den Betreuungsbedarf in Bund und Land vor. Zwischen Betreuungsbedarf und Betreuungsquote klafft ein Delta von 12 Prozent.

Im nächsten Schritt skizzierte sie den Betreuungsbedarf für die Teilorte Hohenstadt, Pommertsweiler und Untergröningen. Für den Kindergarten Untergröningen wird die Erweiterung auf drei Gruppen geplant. Anschließend erläuterte sie die Bedarfsplanung für den Hauptort Abtsgmünd mit den Teilorten Laubach und Neubronn. Die vorhandenen 220 Plätze am Hauptort decken den aktuellen Bedarf bereits jetzt nicht ganz. Kurzfristig fehlen 30 Plätze. Hierzu soll beim Evangelischen Kindergarten zum einen eine Gruppe altersgemischt ab zwei Jahren geführt werden und eine Kleingruppe eingerichtet werden. Außerdem soll der Naturkindergarten zum 01.03.2024 um eine zweite Gruppe erweitert werden. Mittel- bis langfristig fehlen bis zu 80 Plätze. Um diesen Platzbedarf zu decken, ist der Neubau einer Kindertageseinrichtung Hirtenklinge geplant. Ausführlich zeigte sie auf, welche Gruppenformen den künftigen Bedarf decken können.

In einer Übersicht stellte sie die sechs bestehenden Einrichtungen vor. Inzwischen sind alle 16 Gruppen in der Gesamtgemeinde belegt. Zum Stichtag 01.03.2023 sind die 360 vorhandenen Plätze voll besetzt. Am Hauptort gab es nach der Einrichtung der Naturkindergartengruppe und der Erweiterung des Katholischen Kindergartens eine deutliche Entlastung.

Frau Rettenmaier erläuterte detailliert die einzelnen Einrichtungen und trug die entsprechenden Beschlussanträge vor. Im Kinderhaus werden weiterhin eine Ganztagskrippe sowie zwei altersgemischte Ganztagsgruppen ab zwei Jahren angeboten. Zum 01.03.2024 soll eine zweite Naturkindergartengruppe mit VÖ-Zeiten entstehen.

Im Evangelischen Kindergarten wird künftig eine VÖ-Gruppe ab drei Jahren, eine altersgemischte VÖ-Gruppe ab zwei Jahren sowie eine Kleingruppe eingerichtet. Im Katholischen Kindergarten werden weiterhin zwei altersgemischte Regelgruppen ab zwei Jahren sowie zwei altersgemischte VÖ-Gruppen ab zwei Jahren geführt. Zum Kindergartenjahr 2024 / 2025 soll dann eine VÖ-Krippe ab einem Jahr eingerichtet werden.

Die Betreuungszeiten in den Teilorten Hohenstadt, Pommertsweiler und Untergröningen haben sich bewährt. Deshalb soll weiterhin in allen Einrichtungen wahlweise Regelbetreuung oder VÖ-Betreuung mit 30 oder 35 Stunden angeboten werden. Auch die Einrichtungen in den Teilorten werden im kommenden Kindergartenjahr nahezu voll belegt sein.

Frau Rettenmaier zeigte außerdem die Bedeutung von Eingliederungshilfe, Kindertagespflege und Qualitätsmanagement auf.

Anhand einer Grafik zeigte Sie die Entwicklung der Einnahmen, der Ausgaben und des jährlichen Zuschussbedarfes auf. Die ordentlichen Aufwendungen haben sich in den letzten zehn Jahren auf 3,05 Mio. € sehr deutlich erhöht. Dabei bilden die Personalkosten mit 2,8 Mio. € den größten Anteil. Das ordentliche Ergebnis ergibt einen Zuschussbedarf von rund 1,55 Mio. €. Hinzukommen interne Leistungen und kalk. Kosten in Höhe von 0,6 Mio. €, so dass im Haushaltsjahr 2023 ein Nettoressourcenbedarf von 2,15 Mio. € entsteht.

Abschließend bedankte sich Frau Rettenmaier bei den Trägern, Leiterinnen und Teams für die sehr gute Zusammenarbeit und deren tägliche Arbeit zum Wohle der Abtsgmünder Kinder.

Nach ausführlicher Diskussion, in der die anwesenden Gemeinderäte die Wichtigkeit des Ausbaus der Betreuungseinrichtungen betonten, beschloss der Verwaltungsausschuss einstimmig seine Empfehlung an den Gemeinderat, den Kindergartenbedarfsplan 2023 / 2024 zu beschließen.

Antrag auf Bauzuschuss für die Erweiterung der Sanitäranlagen des Obst- und Gartenbauvereins Neubronn e. V., Vorberatung

Bürgermeister Kiemel führte in das Thema ein und erklärte, dass der Obst- und Gartenbauverein Neubronn e.V. einen Antrag auf Bezuschussung der Erweiterung der Vereinshütte unterhalb des Neubronner Schlosses gestellt habe. Neben Sanitäranlagen soll ebenfalls eine Speiß erstellt werde. Die Gesamtkosten betragen 18.200 € zuzüglich Eigenleistungen. Ebenfalls im Antrag enthalten war die Bitte um Erstellung eines 380 V / 32 A Stromanschlusses am Pumpenhäusle unterhalb der Vereinsanlagen für den Festbetrieb und der Erlass der Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Ver- und Entsorgung. Der Vorschlag der Gemeindeverwaltung lautete, dass die Gesamtkosten mit 10 % bezuschusst und ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe der Anschlussbeiträge ausgezahlt werden soll. Aktuell werde noch die technische Umsetzbarkeit des Stromanschlusses geprüft. Der Vorsitzende wies die anwesenden Vertreter des Obst- und Gartenbauvereins daraufhin, dass eine Förderung über das LEADER Regionalentwicklungsbudget deutlich höher ausfallen würde. Hier werden vergleichbare Projekte mit bis zu 80 % bezuschusst. Leider sei die Einreichungsfrist für 2023 bereits verstrichen und der Verein solle sich überlegen, ob er das Projekt auf 2024 verschiebt und hierfür einen entsprechenden Zuschussantrag stellt.

Der Verwaltungsausschuss beschloss einstimmig, die Gesamtkosten mit 10 % zu bezuschussen und einen Zuschuss in Höhe der Anschlussbeiträge auszuzahlen. Der Stromanschluss solle auf seine Umsetzbarkeit geprüft werden.

Sonstiges

Es sind keine Themen angefallen.

Anfragen

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

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