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Gemeinde Abtsgmünd

Steuertermin 15. August 2023

Artikel vom 07.08.2023

Wir weisen die Grund - und Gewerbesteuerpflichtigen auf die am 15. August 2023 fällig werdenden Steuerraten hin. Zur Zahlung fällig sind:

Gewerbesteuer

Vorauszahlungsrate in Höhe von einem Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Rate ist aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid ersichtlich.

Grundsteuer

  1. die Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser zwischen 15 und 30 EUR beträgt;
  2. ein Viertel des Jahresbetrages, wenn dieser höher als 30 EUR ist

Die Höhe ergibt sich aus dem Grundsteuerbescheid 2023 oder dem letzten Änderungsbescheid.

Bitte geben Sie bei Überweisungen oder Scheckeinreichungen das auf Ihrem Bescheid genannte Buchungszeichen an! Dadurch lassen sich manche Rückfragen und Missverständnisse vermeiden.

Die Einhaltung des Zahlungstermins hilft nicht nur der Gemeindeverwaltung bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben, sondern liegt im Interesse des Steuerpflichtigen, da bei verspäteten Zahlungen Säumniszuschläge in Höhe von 1. V. H. des Forderungsbetrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis anfallen. Außerdem sind bei den Anmahnungen Mahngebühren mit mindestens 4 EUR anzusetzen.

Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung für die laufend wiederkehrenden Steuern und Abgaben erteilt haben, veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung der fälligen Beiträge vom angegebenen Bankkonto. Bitte teilen Sie Kontoänderungen rechtzeitig mit. Nach erfolgter Abbuchung erhalten Sie über Ihr Geldinstitut Nachricht.

Gemeindeverwaltung

Steueramt

http://www.abtsgmuend.de//rathaus-service/gemeinde-aktuell