Bürgertestzentrum Abtsgmünd schließt zum 1. März
icon.crdate28.02.2023
Da die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 1. März aufgehoben wird, stellt das DRK auch sein Angebot im Abtsgmünder Rettungszentrum ein.
Seit dem 17. April 2021 hatte die Gemeinde Abtsgmünd in Kooperation mit dem DRK, Ortsverein Abtsgmünd Corona-Schnelltests und über weite Strecken auch PCR-Tests für alle Bürgerinnen und Bürger angeboten. Die Testungen fanden zuerst in der Kochertal-Metropole, nach Fertigstellung des Abtsgmünder Rettungszentrums dann in den neuen Räumlichkeiten des DRK statt. Im September 2021 wurde dort das Bürgertestzentrum installiert, das bis zum 27. Februar 2023, je nach Infektionsgeschehen, teilweise täglich und auch an den Wochenenden in Betrieb war – ein unheimlicher Kraftakt, der nur durch den unermüdlichen Einsatz von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, insbesondere dem DRK, Ortsgruppe Abtsgmünd, gestemmt werden konnte.
Da die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 1. März aufgehoben wird, stellt das DRK auch sein Angebot im Abtsgmünder Rettungszentrum ein. Das Team um Hallenmanagerin Gisela Bauer (Gemeinde Abtsgmünd) und Jürgen Angstenberger (Vorsitzender DRK, Ortsverein Abtsgmünd) hat in dieser Zeit rund 16.000 Corona-Tests durchgeführt. „Ein herzliches Dankeschön und ein ganz großes Kompliment geht an die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des DRK, die den Testbetrieb über einen so langen Zeitraum aufrechterhalten haben und so maßgeblich zur Bekämpfung der Pandemie beigetragen haben“, lobte Bürgermeister Armin Kiemel das vorbildliche Engagement der Beteiligten. „Über 3.600 ehrenamtliche Stunden wurden hier für die Allgemeinheit geleistet. Vielen Dank. Aber ohne die neuen Räumlichkeiten im Rettungszentrum hätte dieses örtliche Bürgertestzentrum der Bevölkerung so nicht angeboten werden können“, erklärt der Schultes.
Hintergrund der Schließung ist die Entscheidung des Bundes, aufgrund der weiterhin stabilen Infektionslage, die Masken- und Testpflicht für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen auslaufen zu lassen. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.
„Baden-Württemberg ist in der Endemie angekommen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am 23. Februar 2023 in Stuttgart. „Was akute Atemwegserkrankungen angeht, bewegen wir uns auf dem Niveau vor der Pandemie. Klar ist, das Coronavirus bleibt uns erhalten. Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile. Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist, bleibt zuhause. Zudem ist der Impfschutz immer aktuell zu halten. Außerdem empfehle ich vulnerablen Gruppen, sich eigenverantwortlich entsprechend der AHA+L-Regeln zu schützen. Bei Kontakt mit vulnerablen Gruppen appelliere ich an Rücksicht und Verantwortung Aller. Dies gilt insbesondere während der Atemwegsinfektionssaison“, empfahl der Minister.
Neben der Corona-Verordnung wurden auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben wie etwa die Corona-Verordnung für Schulen. Insgesamt 70 Corona-Verordnungen wurden seit dem 16. März 2020 von der Landesregierung erlassen, zusammen mit allen Fachverordnungen der Ministerien, waren es weit über 300. „Viele Corona-Verordnungen mussten unter enormem Zeitdruck erlassen werden“, erläuterte Minister Manne Lucha in einer Pressemitteilung. „Ich möchte die Aufhebung der Corona-Verordnung deshalb auch zum Anlass nehmen, mich bei den Mitarbeitern der Verwaltung, aber insbesondere auch allen Ärzten und Ärztinnen, Pflegekräften, dem Rettungsdienst, den Apothekerinnen und Apothekern, allen Ehrenamtlichen und bei allen Menschen im Land, für ihren verantwortungsvollen Umgang mit der Pandemie zu bedanken. Nur gemeinsam konnten wir so gut durch diese Krise kommen“, so Minister Manne Lucha.