Erste Katzenschutzverordnung im Ostalbkreis

icon.crdate19.02.2026
Abtsgmünd führt als erste Gemeinde im Ostalbkreis eine Katzenschutzverordnung (KSVO) ein. Ziel der neuen Regelung ist der nachhaltige Schutz freilebender Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden, die durch eine unkontrollierte Vermehrung entstehen. Die Verordnung tritt am 06.08.2026 in Kraft.
Abtsgmünd führt als erste Gemeinde im Ostalbkreis eine Katzenschutzverordnung (KSVO) ein. Ziel der neuen Regelung ist der nachhaltige Schutz freilebender Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden, die durch eine unkontrollierte Vermehrung entstehen. Die Verordnung tritt am 06.08.2026 in Kraft.
Schutz durch Kastration, Kennzeichnung und Registrierung
Kern der KSVO ist die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Halterkatzen, denen freier, unkontrollierter Auslauf gewährt wird.
Die Satzung regelt unter anderem:
- Freilaufende Halterkatzen müssen durch einen Tierarzt kastriert werden.
- Zusätzlich sind sie dauerhaft zu kennzeichnen (Mikrochip oder Ohrtätowierung).
- Die Katze ist anschließend kostenfrei im Haustierregister von TASSO e. V. oder beim Deutschen Tierschutzbund (FINDEFIX) zu registrieren.
- Auf Verlangen ist der Gemeinde ein Nachweis über Kastration und Registrierung vorzulegen.
Die KSVO ermächtigt die Gemeinde außerdem, unkastrierte freilebende Katzen, deren Halter kurzfristig nicht ermittelt werden kann, auf Kosten des Halters kastrieren zu lassen. Die Gemeinde oder eine von ihr beauftragte Person darf freilebende Katzen zu diesem Zweck vorübergehend in Obhut nehmen, kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen.
Rechtlicher Hintergrund
Grundlage der Verordnung ist § 13 b des Tierschutzgesetzes. Dieser erlaubt Einschränkungen des unkontrollierten freien Auslaufs fortpflanzungsfähiger Katzen, wenn dies zum Schutz freilebender Katzen erforderlich ist. Mit Rechtsverordnung vom 19.11.2013 hat die Landesregierung Baden-Württemberg diese Ermächtigung auf Städte und Gemeinden übertragen. Seitdem wurden landesweit bereits zahlreiche KSVO erlassen.
Warum die Verordnung notwendig ist
Ein unkastriertes Katzenpaar kann innerhalb von fünf Jahren über 2.000 Nachkommen zeugen. Katzen werden inzwischen mehrfach jährlich trächtig und bringen pro Wurf durchschnittlich drei bis sechs Kitten zur Welt.
Die Folgen sind stetig wachsende Populationen freilebender Katzen, die häufig unter Krankheiten, Parasiten, Unterernährung und Verletzungen leiden. Viele Jungtiere überleben nicht. Krankheiten werden oft auch auf freilaufende Halterkatzen übertragen. Tierheime, Tierschutzvereine und ehrenamtliche Helfer stoßen dabei zunehmend an ihre Belastungsgrenzen.
Zudem stellt die unkontrollierte Vermehrung ein Risiko für die einheimische Europäische Wildkatze dar. Durch Verpaarungen mit Hauskatzen entstehen Mischlinge, deren Überlebenschancen in freier Wildbahn deutlich geringer sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schutz einheimischer Vögel, Reptilien und Bodenbrüter. Katzen tragen erheblich zum Rückgang vieler Tierarten bei.
Unkastrierte Kater markieren im Übrigen Hauswände, Spielgeräte usw. und hinterlassen unerträgliche Gerüche.
Entlastung für Gemeinde und Tierschutz
Auch für die Gemeinde bedeutet die Verordnung langfristig eine Entlastung: Die Kosten für die gesetzlich verpflichtende Erstversorgung von Fund- und freilebenden Katzen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – von rund 2.100 € im Jahr 2023 auf fast 4.500 € ein Jahr später. Zwar entstehen durch verstärkte Kastrationsmaßnahmen zunächst höhere Ausgaben (2025 fast 7.100 €, davon rund 2.400 € für Kastrationen), langfristig lassen sich die Kosten jedoch nur durch eine konsequente Reduzierung unkontrollierter Vermehrung nachhaltig senken.
Gemeinderat beschließt Verordnung
Mit diesem Schritt übernimmt die Gemeinde Verantwortung für den Tier- und Artenschutz und setzt ein klares Zeichen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Katzen.
Die Gemeinde appelliert deshalb an alle Katzenhalter, die neue KSVO bis zum 06.08.2026 umzusetzen. Durch die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung freilaufender Katzen leisten die Halter einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Tiere, zur Eindämmung unkontrollierter Vermehrung und zur Entlastung von Tierheimen, Tierschutzvereinen und der Gemeinde.
Sehr viele Katzenhalter haben dies schon immer so getan. Nun sollten die restlichen Katzenhalter aus Verantwortung zu den Tieren und der Allgemeinheit noch folgen.






