Lebenslagen: Gemeinde Abtsgmünd

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

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Baufertigstellung

Wenn Sie ein Bauvorhaben fertiggestellt oder eine im Bau befindliche Immobilie erworben haben oder Arbeiten an Ihrem Bau nicht nachvollziehen können, können Sie eine Baukontrolle von einem unabhängigen Bausachverständigen durchführen lassen.

Der Bausachverständige prüft beispielsweise, ob alle technischen Baubestimmungen gemäß der "Verdingungsverordnung für Bauleistungen" (VOB) eingehalten wurden. Mithilfe einer solchen Baukontrolle können Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden.

Es wird zwischen behördlicher und privater Bauabnahme unterschieden.

Die private Bauabnahme, das heißt die Bauabnahme durch den Bauherrn, ist ein ganz wichtiger Zeitpunkt. Mit der Abnahme geht unter anderem die Beweislast für eventuelle Baumängel auf den Bauherrn über, die Verjährungsfrist beginnt zu laufen (Gewährleistung) und in der Regel wird die Schlusszahlung fällig. Die Abnahme kann stillschweigend (z.B. durch Einzug in das Haus) erfolgen.

Daneben gibt es nach der "Verdingungsordnung für Bauleistungen" noch die ausdrückliche, fiktive und die förmliche Abnahme. Voraussetzung der Bauabnahme ist die Fertigstellung und Mangelfreiheit des Gebäudes oder einer erbrachten Bauleistung.

Wurde auf Grundlage der "Verdingungsordnung für Bauleistungen" im Bauvertrag eine förmliche Abnahme vereinbart, sollten Sie ein Abnahmeprotokoll mit folgendem Inhalt erstellen:

  • Titel "Bauabnahme gemäß VOB/B § 12"
  • Adresse des Bauherrn (Anschrift Baustelle, Name des Bauherrn)
  • Adresse des Auftragnehmers (z.B. Handwerker, Bauunternehmer)
  • Auftragsnummer und Datum des Bauvertrags
  • Bezeichnung der abzunehmenden Leistung (z.B. Elektroarbeiten)
  • Teilnehmer der Baubegehung
  • Beginn und Fertigstellung der Bauleistung
  • Datum und Ort der Abnahme
  • exakte Benennung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  • Terminvorgabe für die Mängelbeseitigung
  • Einwände des Auftragnehmers
  • Unterschrift des Auftraggebers und Auftragnehmers oder deren Vertreter

Bei der behördlichen Bauabnahme überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der Bauvorschriften in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht. Für den Großteil der Bauvorhaben finden nur stichprobenartige Kontrollen statt. Unabhängig von einer behördlichen Bauabnahme ist die Überprüfung von Brandsicherheit und sicherer Abführung der Verbrennungsgase bei Feuerungsanlagen; sie erfolgt durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vor der Inbetriebnahme.

Hinweis: Wenn das Gebäude errichtet wurde, müssen Sie als Bauherr dies der zuständigen Vermessungsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt, anzeigen. Was Sie genau tun müssen, lesen Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen für hat ihn am 22.01.2024 freigegeben.