Dienstleistungen: Gemeinde Abtsgmünd

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Hierbei handelt es sich um einen Dienst, der nicht eingekaufte Artikel aufzeichnet, die Internetnutzer in ihren Online-Warenkorb gelegt haben.

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Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen

Sie sind schwanger und befinden sich in einer wirtschaftlichen Notlage? Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bietet individuelle finanzielle Unterstützung, um Ihnen die Fortsetzung Ihrer Schwangerschaft zu erleichtern.

Leistungen der Bundesstiftung erhalten Sie abhängig vom monatlichen Einkommen für:

  • Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt stehen (z.B. Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes, Kinderzimmereinrichtung,
  • Kaution- und Umzugskosten, sofern Sie aufgrund der Geburt umziehen müssen,
  • Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Wiederaufnahme der Ausbildung, die Sie wegen der Geburt des Kindes unterbrochen haben

Hinweis: Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

Voraussetzungen

  • Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage und haben keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder die vorhandenen Möglichkeiten reichen nicht aus (z.B. Sozialhilfe).
  • Sie überschreiten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht.
  • Sie halten sich ständig in Baden-Württemberg auf.
    Leben Sie in einem anderen Bundesland, müssen Sie die Leistungen bei den dort zuständigen Stellen beantragen.
  • Sie können die Schwangerschaft durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
  • Sie müssen sich von einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in einem persönlichen Gespräch beraten lassen.
    Diese Beratungen sind kostenlos.

Hinweis: Gesetzliche Ansprüche (z.B. auf Sozialhilfe) haben Stiftungsleistungen gegenüber Vorrang. Sie müssen daher zuerst vorhandene gesetzliche Leistungen sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe ausschöpfen.

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle gehen. Die Mitarbeitenden

  • beraten Sie umfassend zu allen Fragen der Schwangerschaft und Geburt,
  • informieren Sie über soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, ,
  • unterstützen Sie bei der Geltendmachung von anderen Ansprüchen,
  • prüfen, ob Sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen,
  • füllen gemeinsam mit Ihnen das Antragsformular aus und bestätigen die Richtigkeit der Angaben,
  • leiten den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter, der abschließend über den Antrag entscheidet.

Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.

Fristen

Sie müssen die Leistungen vor der Geburt des Kindes beantragen.

Unterlagen

  • ärztliche Bestätigung oder Bestätigung einer Hebamme über die vorliegende Schwangerschaft
  • Mutterpass
  • Bescheinigungen über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
  • Mietvertrag
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

Kosten

keine

Zuständigkeit

Landesweit gibt es 124 staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen in Trägerschaft:

  • der Diakonie,
  • der Caritas,
  • von pro familia,
  • des Sozialdienstes katholischer Frauen,
  • der Kommunen,
  • von donum vitae,
  • der Arbeiterwohlfahrt

Vertiefende Informationen

Adressen finden Sie in der Broschüre "Informationen für Mütter und Väter" des Sozialministeriums. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesstiftung.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.01.2018 freigegeben.