Dienstleistungen: Gemeinde Abtsgmünd

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Hierbei handelt es sich um einen Dienst, der nicht eingekaufte Artikel aufzeichnet, die Internetnutzer in ihren Online-Warenkorb gelegt haben.

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Transfermaßnahmen beantragen

Droht Ihnen die Arbeitslosigkeit? Ihr Arbeitgeber kann für Sie Transfermaßnahmen durchführen. Diese ermöglichen Ihnen einen direkten Übergang in eine neue Beschäftigung beziehungsweise erleichtern Ihnen den Übergang in die Selbständigkeit.

Die Agenturen für Arbeit beraten Arbeitgeber und Betriebsvertretung (Betriebsrat) bei der Planung und Durchführung dieser Maßnahmen. Ihr Arbeitgeber kann auch eine finanzielle Förderung in Form eines Zuschusses erhalten. Dieser beträgt bis zu 50 Prozent der Maßnahmekosten und ist auf 2.500 Euro je Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin begrenzt.

Tipp: Weitere Informationen zu Transfermaßnahmen erhalten Sie im Portal der Bundesagentur für Arbeit und im Portal des Netzwerks Beschäftigtentransfer.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Gewährung der finanziellen Förderung an den Arbeitgeber sind:

  • Sie sind als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin aufgrund von Betriebsänderungen von Arbeitslosigkeit bedroht.
  • In Ihrem Betrieb wird eine zweckmäßige Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt von Dritten durchgeführt, die ein internes System zur Qualitätssicherung anwenden.
  • Die Durchführung der Maßnahme ist bis zu deren planmäßigem Ende gesichert.
  • Ihr Arbeitgeber trägt mindestens 50 Prozent der verbleibenden Maßnahmekosten.
  • Ihr Arbeitgeber und Ihre Betriebsvertretung haben sich vor Abschluss eines Sozialplans durch die Agentur für Arbeit beraten lassen.

Hinweis: Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme für die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht notwendig ist (Vermittlungsvorrang).

Verfahrensablauf

Ihr Arbeitgeber oder Ihre Betriebsvertretung sollte bereits bei ersten Anzeichen einer Betriebsänderung Kontakt mit der zuständigen Stelle aufnehmen. Die Agenturen für Arbeit beraten und betreuen den Betrieb in allen Phasen des Transferprozesses (z.B. im Rahmen von Sozialplanverhandlungen). Die Chance, Arbeitslosigkeit zu vermeiden, ist umso größer, je früher sich der Betrieb an die zuständige Stelle wendet.

Ihr Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung muss die finanzielle Förderung bei der zuständigen Stelle beantragen.

Fristen

Ihr Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung muss den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Die Auszahlung der Zuschüsse ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Maßnahme zu beantragen. Danach eingehende Anträge lehnt die zuständige Stelle ab.

Unterlagen

  • Interessensausgleich/Sozialplan
  • Personalanpassungskonzept
  • Vereinbarung zur Betriebsänderung und Durchführung von Transfermaßnahmen
  • Projektkalkulation
  • Maßnahmekonzeption
  • Teilnehmerliste
  • Erklärung des Trägers, dass die Durchführung der Maßnahme gesichert ist
  • Bestätigung des Trägers, dass
    • die notwendigen Voraussetzungen in räumlicher und personeller Hinsicht vorliegen und
    • bis zum Ende der geplanten Eingliederungsmaßnahme aufrechterhalten werden können

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

  • für die Beratung: keine
  • für die Beantragung der Förderung: keine

Hinweis: Gewährt die zuständige Stelle den Zuschuss, trägt der Arbeitgeber die Restkosten.

Sonstiges

Nach einer geförderten Teilnahme an einer Transfermaßnahme können Sie auch Transferkurzarbeitergeld erhalten. Beide Instrumente sind dabei sinnvoll aufeinander abzustimmen. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass Sie bei der Gewährung von Transferkurzarbeitergeld im Regelfall zu einer Transfergesellschaft als neuem Arbeitgeber wechseln.

Zuständigkeit

die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb des Arbeitgebers liegt

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 19.02.2015 freigegeben.