Dienstleistungen: Gemeinde Abtsgmünd

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Hierbei handelt es sich um einen Dienst, der nicht eingekaufte Artikel aufzeichnet, die Internetnutzer in ihren Online-Warenkorb gelegt haben.

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Vorlesen

Nebenklage einreichen

Sie können sich als Opfer einer Straftat mit einer Nebenklage dem Strafverfahren gegen angeklagte Personen anschließen.

Dies gilt jedoch nur bei bestimmten Delikten, beispielsweise

  • Vergewaltigung und sexueller Missbrauch
  • Körperverletzung
  • Geiselnahme oder schwere Freiheitsberaubung
  • Raub, wenn schwere Tatfolgen oder andere besondere Gründe hinzukommen.

Auch Angehörige eines getöteten Opfers können Nebenklage erheben.

Hauptklägerin bleibt die Staatsanwaltschaft.

Als Nebenkläger oder Nebenklägerin haben Sie folgende Rechte:

  • das Recht auf Anwesenheit während der gesamten Verhandlung, auch wenn Sie als Zeuge oder Zeugin vernommen werden sollen
  • während der Hauptverhandlung z.B. das Recht auf Ablehnung eines Richters oder einer Richterin beziehungsweise der Sachverständigen wegen Befangenheit, das Recht, Beweisanträge stellen zu dürfen, oder das Recht zur Abgabe von Erklärungen
  • das Recht, Akteneinsicht durch Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin zu beantragen
  • die Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsmitteln

Hinweis: Diese Rechte können Sie unabhängig von der Staatsanwaltschaft ausüben.

Der Eintritt in ein Verfahren ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Wenn Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind, können Sie auch nach dem Urteil eintreten, um gegen das Urteil vorzugehen.

Voraussetzungen

  • Im Prozess wird eine Straftat verhandelt, für die die Nebenklage zulässig ist
  • Sie sind selbst das Opfer der Tat oder gehören zu folgendem Personenkreis, wenn ein naher Familienangehöriger oder eine nahe Familienangehörige getötet wurde:
    • Eltern
    • Kinder
    • Geschwister
    • Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin

Verfahrensablauf

Beantragen Sie Ihre Zulassung als Nebenkläger oder Nebenklägerin schriftlich bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Sie benötigen dafür keinen Rechtsanwalt. Wenden Sie sich schon während des Ermittlungsverfahrens an das Gericht.

Nach Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft hört das Gericht die Staatsanwaltschaft an und entscheidet daraufhin, ob die Nebenklage zulässig ist. Sie erhalten die Entscheidung in Form eines Gerichtsbeschlusses.

Hinweis: Als Nebenkläger oder Nebenklägerin können Sie nicht von sich aus das Verfahren in Gang setzen.

Unterlagen

schriftliche Erklärung

Kosten

  • bei Verurteilung des Täters oder der Täterin: keine, sofern der oder die Verurteilte zahlungsfähig ist
  • bei Freispruch, Nichteröffnung oder Einstellung des Gerichtsverfahrens:
    • die durch die Beteiligung entstandenen Kosten tragen Sie als Nebenkläger oder Nebenklägerin selbst
    • die Kosten eines beigeordneten Rechtsanwalts oder der beigeordneten Rechtsanwältin bezahlt der Staat.

Hinweis: Für den Beitritt zu einem Verfahren als Nebenkläger oder Nebenklägerin können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Sonstiges

Sie können bei besonders schweren Straftaten die Beiordnung eines Opferanwaltes oder einer Opferanwältin oder eines psychosozialen Prozessbegleiters oder einer -begleiterin auf Staatskosten beantragen.
Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt, sind die Voraussetzungen für diese Beiordnung weniger streng.
Wenn Sie bedürftig sind, können Sie für die Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin auf Antrag Prozesskostenhilfe erhalten.

Zuständigkeit

das mit der Sache befasste Strafgericht

Freigabevermerk

Stand: 03.12.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg