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Gemeinde Abtsgmünd

Jugendarbeit als Pflichtaufgabe

Kinder- und Jugendarbeit ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe nach dem Jugendhilfegesetz von Baden-Württemberg. Wir sind aufgefordert, die Jugendarbeit neben der Familie, der Schule und dem Beruf als ein eigenständiges Sozialisationsfeld weiterzuentwickeln und angemessen zu fördern. Jede Kommune hat hier einen freien Ermessensspielraum. Die Gemeinde Abtsgmünd hat diesen Freiraum genutzt und eine offene Jugendarbeit in der Gemeinde initiiert, nachdem bereits im Sommer 1997 im Gemeinderat ein Arbeitskreis "Offene Jugendarbeit" gebildet und ehrenamtliche Jugendbeauftragte bestellt wurden.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht vor, dass jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen an die Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

1997

Der Gemeinderat bildete den Arbeitskreis „Offene Jugendarbeit“ und bestellte ehrenamtliche Jugendbeauftragte.

1998

Der Gemeinderat gab nach Abwägung vieler einzelner Kriterien grünes Licht für den Bau eines Jugendzentrums am Abtsgmünder Festplatz. Voraussetzung war jedoch die Gründung eines Trägervereins: So wurde im Juli 1998 der Jugendverein „Youth factory“ ins Leben gerufen und das Jugendzentrum am Festplatz in Abtsgmünd gebaut.

2003 – 2010

Im Jahr 2003 wurde eine Vereinbarung zur Förderung der offenen Jugendarbeit zwischen dem Verein „JuKi - Zukunft für Kinder und Jugendliche“ Gschwend und der Gemeinde Abtsgmünd abgeschlossen. Die Jugendzentren Abtsgmünd und Untergröningen wurden nun professionell betreut. Insgesamt wurden seitens der Gemeinde 44.000 € jährlich in die offene Jugendarbeit investiert.

2011

Der Gemeinderat hat am 25.03.2010 einstimmig beschlossen, dass zum Schuljahr 2011 die Schulsozialarbeit eingeführt werden soll. Außerdem soll eine enge Verknüpfung zwischen Schulsozialarbeit und offener Jugendarbeit stattfinden. Die Zusammenarbeit mit JuKi wurde zum 31.12.2010 beendet. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat am 09.12.2010 den Antrag der Gemeinde Abtsgmünd auf Förderung der Schulsozialarbeit zurückgestellt. Zunächst soll ein Konzept erarbeitet werden, nach dem künftig Schulsozialarbeit im Kreis gefördert wird. Im Anschluss wird der Gemeinderat über eine örtliche Lösung für die Gemeinde Abtsgmünd entscheiden.

2012 – 2013

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat dem Antrag der Gemeinde Abtsgmünd auf Förderung der Schulsozialarbeit an der Friedrich-von-Keller-Schule am 10.07.2012 zugestimmt. Zum 15.02.2013 wurde Tanja Raschka als Schulsozialarbeiterin der Gemeinde Abtsgmünd eingestellt. Neben der individuellen Betreuung möchte Tanja Raschka gemeinsam mit den Schülern, Lehrern und weiteren Institutionen in der Gemeinde zahlreiche Projekte in und außerhalb der Schule anstoßen.

Mit der Schulsozialarbeit sollen die Schülerinnen und Schüler eine ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe im Zusammenwirken mit der Schule erfahren.

2021

Gründung des Jugendgremiums Abtsgmünd

2021 wurde eine Online-Umfrage unter den Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 22 Jahren erfolgreich durchgeführt. Als Ergebnis dieser Umfrage wurde das Jugendgremium gegründet, welches am 25.05.2022 seine erste Sitzung im Rathaus hatte. Das Jugendgremium besteht aus 12 Mitgliedern, hiervon sind 4 Vertreter*innen von der Friedrich-von-Keller-Schule, 4 Vertreter*innen vom St. Jakobus Gymnasium und 4 freie Vertreter*innen.

http://www.abtsgmuend.de//leben-wohnen/kinder-jugend/offene-jugendarbeit