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Gemeinde Abtsgmünd

Im Detail

Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Er entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde nach seiner freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Anträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, ist er nicht gebunden. Ausgenommen hiervon sind Angelegenheiten, für die der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist, oder die der Gemeinderat dem Bürgermeister übertragen hat (durch die Hauptsatzung).

Damit kommen dem Gemeinderat generelle und umfassende Befugnisse zu. Außerdem entscheidet der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister über die Ernennung, Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten. Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist.

Über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten sind die Gemeinderäte und die zur Beratung zugezogenen Einwohner so lange zur Verschwiegenheit verpflichtet, bis sie der Bürgermeister von der Schweigepflicht entbindet.

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