Im Detail
Für das Wasser, das bei der Herstellung von Bauwerken verwendet wird, wird ein Bauwasserzins erhoben. Wird der Verbrauch nicht durch Wasserzähler festgestellt, werden für je angefangene 100 m³ umbauten Raum 6 m³ als pauschaler Wasserverbrauch berechnet. Gebäude mit weniger als 100 m³ umbauten Raum bleiben frei.
Das Formular zum Anschluss von Bauwasser können Sie als PDF-Dokument (PDF-Datei) herunterladen.