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Gemeinde Abtsgmünd

Wasserzins

Die Abrechnung erfolgt nach Verbrauch jährlich.

Der Wasserzins beträgt 2,45 Euro/m³, zzgl. gesetzlicher MwSt. Die Gemeinde erhebt für die gemeindeeigenen Wasserzähler eine Grundgebühr, gestaffelt nach Zählergröße:

  • Grundgebühr 3/5 m³ - Zähler: 1,00 Euro/Monat zzgl. 7% MwSt.
  • Grundgebühr 7/10 m³ - Zähler: 2,00 Euro/Monat zzgl. 7% MwSt.

Abwassergebühren

Individuelle Veranlagung; Gebührenbescheid jährlich, gemeinsam mit Wasserzinsbescheid.

Die Abwassergebühr beträgt rückwirkend zum 01.01.2023:

  • Schmutzwassergebühr 3,25 € pro m³
  • Niederschlagswassergebühr 0,41 € pro m²

Bauwasser

Für das Wasser, das bei der Herstellung von Bauwerken verwendet wird, wird ein Bauwasserzins erhoben. Wird der Verbrauch nicht durch Wasserzähler festgestellt, dann werden für je angefangene 100 m³ umbauten Raum 6 m³ als pauschaler Wasserverbrauch zugrundegelegt.

Gebäude mit weniger als 100 m³ umbauten Raum bleiben frei. Das Online-Formular zum Anschluss von Bauwasser finden Sie in der

Grundsteuer und Gewerbesteuer

Die Gemeinde erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer. Die derzeitigen Hebesätze:

  • Hebesatz Grundsteuer A: 375%
  • Hebesatz Grundsteuer B: 375%

Gewerbesteuer
individuelle Veranlagung, Hebesatz 350%

Hundesteuer

  • Für den ersten Hund: 102,00 Euro
  • Für jeden weiteren Hund: 204,00 Euro
  • Für Zwingerhunde: 204,00 Euro
http://www.abtsgmuend.de/