Die Abrechnung erfolgt nach Verbrauch jährlich.
Der Wasserzins beträgt 2,45 Euro/m³, zzgl. gesetzlicher MwSt. Die Gemeinde erhebt für die gemeindeeigenen Wasserzähler eine Grundgebühr, gestaffelt nach Zählergröße:
Individuelle Veranlagung; Gebührenbescheid jährlich, gemeinsam mit Wasserzinsbescheid.
Die Abwassergebühr beträgt rückwirkend zum 01.01.2019:
Für das Wasser, das bei der Herstellung von Bauwerken verwendet wird, wird ein Bauwasserzins erhoben. Wird der Verbrauch nicht durch Wasserzähler festgestellt, dann werden für je angefangene 100 m³ umbauten Raum 6 m³ als pauschaler Wasserverbrauch zugrundegelegt.
Gebäude mit weniger als 100 m³ umbauten Raum bleiben frei. Das Online-Formular zum Anschluss von Bauwasser finden Sie in der Rubrik Online-Formulare.
Die Gemeinde erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer. Die derzeitigen Hebesätze:
Gewerbesteuer
individuelle Veranlagung, Hebesatz 340%