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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 25.09.2023

Artikel vom 27.09.2023

Spatenstich für die Erschließung des Baugebietes „Brunnenhalde III, 3. Bauabschnitt“ in Untergröningen

Bürgermeister Kiemel konnte zu diesem Tagesordnungspunkt das Gremium, zahlreiche Ortschaftsräte, Herrn Claus-Peter Grimm, Grimm Ingenieure aus Ellwangen sowie Oliver und Hannes Eichele, Bauunternehmung Georg Eichele aus Schwäbisch Gmünd begrüßen. Der Vorsitzende erinnerte daran, dass der Bebauungsplan „Brunnenhalde III“ seit 1996 rechtskräftig sei und eine Größe von insgesamt 4,4 ha aufweist. 1998 fand die erste Teilerschließung entlang der Rötenbergstraße mit acht Bauplätzen und 2019/2020 die zweite Teilerschließung mit 31 Bauplätzen, von denen alle verkauft sind, statt. Am 17.05.2021 beschloss der Umlegungsausschuss die Umlegung für den dritten Bauabschnitt mit weiteren 15 Bauplätzen. Vier Bauplätze befinden sich in Privat- und elf Bauplätze in Gemeindeeigentum, davon drei Mehrfamilienbauplätze. Die Erschließung wird vom Ingenieurbüro für Baulandentwicklung Bernd Willibald aus Bad Waldsee als Erschließungsträger durchgeführt. Der günstige Angebotspreis für die innere Erschließung war das Pauschalangebot der Firma Georg Eichele in Höhe von rund 714.100 €. Die äußere Erschließung des Baugebietes erfolgte bereits mit dem 2. Bauabschnitt. Die Erschließung des Baugebietes „Brunnenhalde III, 3. Bauabschnitt“ soll bis spätestens 31.07.2024 abgeschlossen sein. Bürgermeister Kiemel sowie alle Anwesenden wünschten einen zügigen und unfallfreien Bauverlauf.

Die Sitzung des Technischen Ausschusses wurde im Sitzungssaal des Rathauses Untergröningen fortgesetzt.

Beratung von Baugesuchen

Der Technische Ausschuss hatte über neun Baugesuche zu beraten. Bei zwei Baugesuchen wurde das Einvernehmen aus Gründen der Fristwahrung vorerst versagt, da die Stellungnahmen der Fachbehörden noch nicht vorlagen bzw. Planänderungen erforderlich sind. Ein Baugesuch wurde zurückgestellt, da noch Klärungsbedarf besteht. Den weiteren Bauanträgen wurde zugestimmt.

Erweiterung der Sammelkläranlage Untergröningen, Funktionsabschnitt 2; Stellung eines Zuschussantrages, Vorberatung

Bürgermeister Kiemel gab einleitend bekannt, dass die mechanische, biologische Kläranlage in Untergröningen mit einer Ausbaugröße von 2.700 EW seit 1981 in Betrieb ist und eine Erweiterung seither nicht stattgefunden hat. Das vorhandene Nachklärbecken ist für den vorhandenen Mischwasserzufluss zu klein und es kann nach den aktuell gültigen Normen rechnerisch keine ausreichende Abwasserreinigung nachgewiesen werden. Zusätzlich muss bei der Sammelkläranlage Untergröningen auf Grundlage des „Handlungskonzept Abwasser Stufe 2“ eine Phosphorelimination nachgerüstet werden. Aus diesen Gründen muss die Kläranlage in Untergröningen zeitnah erweitert werden. Mit der Erweiterung der Kläranlage Untergröningen und dem Anschluss der umliegenden Ortsteile soll eine zukunftssichere, wirtschaftliche und ökologisch verträgliche Abwasserbeseitigung geschaffen werden. Der Förderantrag für den Funktionsabschnitt 1 mit Gesamtkosten in Höhe von 1.997.000 € wurde mit einer Zuschusshöhe von 1.106.700,- € bereits bewilligt und ist mitten in der Umsetzungsphase. Die Arbeiten sollen voraussichtlich bis Ende 2023 fertiggestellt werden.

Herr Matthias Strobel vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Abtsgmünd erläuterte dem Gremium die Arbeiten für den Funktionsabschnitt 2, dem eigentlichen Umbau und der Erweiterung der Kläranlage Untergröningen, anhand einer PowerPoint-Präsentation. Dabei werden in der Sammelkläranlage das Multifunktionsgebäude, das Kombibauwerk, das Regenüberlaufbecken sowie das Nachklärbecken mit DN-Zone umgebaut. Die Phosphatelemination wird nachgerüstet. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5,827 Mio. €, die zuwendungsfähigen Kosten auf 5.054.329,12 €. Nach Abzug des zu erwartenden Zuschusses durch das Land Baden-Württemberg in Höhe von rd. 4.043.463,30 € (80 %), beläuft sich der Eigenanteil der Gemeinde auf rd. 1.783.536,70 €. Die Bauarbeiten für den Funktionsabschnitt 2 sollen im Frühjahr 2025 beginnen. Der Technische Ausschuss beschloss einstimmig seine Empfehlung an den Gemeinderat, die Planungen zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Stellung des Zuschussantrages zu beauftragen.

Neuanlage eines Fußweges entlang des Friedhofes Pommertsweiler; Stellung eines Zuschussantrages, Vorberatung

Bei der damaligen Erschließung des Baugebietes „Hartfeld“ wurde eine direkte Fußwegverbindung zwischen der Straße „Am Sommerrain“ und der „Lange Straße“ am nördlichen Ortsausgang von Pommertsweiler erstellt, damit die Anwohner des Neubaugebietes ohne großen Umweg zur damaligen Gaststätte Albblick, zum Friedhof und zur Bushaltestelle in Richtung Adelmannsfelden laufen können. Auch als Weg zur Schule und zum Kindergarten wird dieser Weg, der mitten auf dem Grundstück der ehemaligen Gaststätte endet, viel genutzt. Des Weiteren bestand eine Vereinbarung, dass Friedhofbesucher auf den Parkplätzen der Gaststätte parken dürfen. Nachdem der reguläre Betrieb der Gaststätte eingestellt wurde, wurde mit der Familie Stärk über einen Grundstückstausch bzw. zusätzlichen Erwerb von Teilflächen verhandelt. Hier konnte ein gemeindeeigenes Grundstück mit einer Fläche von 1.268 m² getauscht werden. Bei den Gesprächen wurde der Rückbau des auf dem Privatgrundstück endenden Fußweges in Verbindung mit einer Neuherstellung entlang der Friedhofsgrenze vereinbart. Weiter konnte im Bereich der bestehenden Zufahrt eine Fläche für das Anlegen von fünf Parkplätzen einschließlich Zufahrt erworben werden. Der Fußweg wird innerhalb der neuen Grenzen mit einer Breite von 2,15 m bzw. 2,50 m angelegt und soll in Pflasterbauweise erstellt werden. Die geplanten Parkplätze vor dem Friedhof sind mit einer Breite von 2,75 m bzw. 3,50 m für einen Behindertenparkplatz vorgesehen. Die Kosten belaufen sich auf rd. 260.000 €. Nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) beträgt der Zuschuss des Landes 33 % der förderfähigen Kosten, hier rd. 85.800 €. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt ca. 174.200 €. Der Technische Ausschuss beschloss einstimmig seine Empfehlung an den Gemeinderat, die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Stellung eines ELR-Zuschussantrages zu beauftragen.

Sachstandsbericht Breitbandausbau in der Gemeinde

Bürgermeister Kiemel führte aus, dass aktuell die Bauarbeiten für den Breitbandausbau für das Los 1: Abtsgmünd, Los 2: Hohenstadt, Los 3: Pommertsweiler und Los 4: Untergröningen ausgeführt werden. Nach dem Bescheid für die Upgrade-Adressen wurden zusätzlich 245 Anschlüsse genehmigt. Somit dürfen insgesamt rd. 700 Adressen im „Weiße Flecken-Programm“ (bis 30 Mbit/s) gebaut und angeschlossen werden. Die Fertigstellung ist bis Ende 2025 geplant. Das Investitionsvolumen für die „Weiße Flecken“ beträgt ca. 16,96 Mio. €. Für die „Hellgraue Flecken“ (bis 100 Mbit/s) wurden die Planungsleistungen mit einem geschätzten Auftragswert von ca. 890.000 € am 08.09.2023 veröffentlicht und europaweit ausgeschrieben. Dabei handelt es sich um rd. 680 Anschlüsse. Das Investitionsvolumen beträgt rd. 8,87 Mio. €. Für die „Dunkelgraue Flecken“ (1 Gbit/s) wurde gemeinsam mit anderen Gemeinden aus dem Ostalbkreis für die Förderantragstellung der Cluster „Nord“ gebildet. Hier beträgt das Investitionsvolumen für den gesamten Cluster ca. 42,1 Mio. €. In der Gemeinde Abtsgmünd sind rd. 800 Anschlüsse betroffen. Der Vorsitzende fasste zusammen, dass in der Gemeinde für den Breitbandausbau insgesamt 2.909 Hausanschlüsse verlegt werden müssen. Die Investitionskosten betragen dafür insgesamt rd. 25,83 Mio. €. Die Kosten für die „Dunkelgraue Flecken“ seien noch nicht bekannt. Die Maßnahme wird mit 50 % vom Bund und mit 40 % vom Land gefördert. Der Technische Ausschuss nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.