Eine Geburt im Ausland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in das deutsche Geburtenregister eintragen lassen.
Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Geburten im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Als Nachweis der Geburt gelten auch ausländische Geburtsurkunden. Ein Eintrag ins deutsche Geburtenregister ist aber beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Geburtsurkunde benötigen.
Voraussetzung ist, dass die betroffene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung
Für die Eintragung ins deutsche Geburtenregister benötigen Sie dieselben Unterlagen wie bei der Anzeige der Geburt.
Zusätzlich müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Die Eintragung einer Geburt im Ausland ins deutsche Geburtenregister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:
Sind Sie als antragsberechtigte Person aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.
Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (z.B. für Apostillen, Dolmetscherleistungen).
Gemeinde Abtsgmünd
Rathausplatz 1
73453 Abtsgmünd
Telefon: 07366/82-0
Fax: 07366/82-54
gemeinde@abtsgmuend.de
Sprechzeiten:
Montag - Freitag |
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.07.2017 freigegeben.