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Antrag auf Gestattung nach § 12 des Gaststättengesetzes (GastG)

Grundsätzlich ist für die Abgabe von alkoholischen Getränken gegen Entgelt an jedermann (z.B. Feste) eine Gaststättenerlaubnis notwendig. Für Veranstaltungen mit einer Dauer bis zu 4 Tagen kann vom Bürgermeisteramt eine Gestattung nach § 12 GastG erteilt werden. Nach § 3 der Gaststättenverordnung (GastVO) ist der Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Abs. 1 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich einzureichen. Der Antragsteller hat die Angaben zu machen und die Unterlagen beizubringen, die für die Bearbeitung und Beurteilung des Antrags von Bedeutung sein könnten (Veranstalter, genaue örtliche Lage, Datum, Uhrzeit). Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn zu stellen.

Hiermit beantrage ich gemäß § 3 der Gaststättenverordnung die Erteilung einer Gestattung nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetz

Formular

Antragsteller (Veranstalter):

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