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Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt: für einen Hund 84,00 Euro für den zweiten Hund und jeden weiteren 168,00 Euro für einen Zwinger 168,00 Euro. Die Steuerschuld entsteht am 01. Januar. Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar drei Monate alt oder wurde ein über drei Monate alter Hund erst nach dem 01. Januar gehalten, so beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Kalendermonats. Als Nachweis über die erfolgte Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundemarke, die für ein Jahr gültig ist und außerhalb des Hauses bzw. Grundstücks sichtbar am Halsband befestigt sein muss. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung aufgegeben wird.

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