![]() ![]()
Startseite 5 | Familie & Bildung | Kinder & Jugend | Offene Jugendarbeit
Offene JugendarbeitJugendarbeit als Pflichtaufgabe![]() Kinder- und Jugendarbeit ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe nach dem Jugendhilfegesetz von Baden-Württemberg. Wir sind aufgefordert, die Jugendarbeit neben der Familie, der Schule und dem Beruf als ein eigenständiges Sozialisationsfeld weiterzuentwickeln und angemessen zu fördern. Jede Kommune hat hier einen freien Ermessensspielraum. Die Gemeinde Abtsgmünd hat diesen Freiraum genutzt und eine offene Jugendarbeit in der Gemeinde initiiert, nachdem bereits im Sommer 1997 im Gemeinderat ein Arbeitskreis "Offene Jugendarbeit" gebildet und ehrenamtliche Jugendbeauftragte bestellt wurden. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht vor, dass jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen an die Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. 1997: 1998: 2003 – 2010 2011: Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat am 09.12.2010 den Antrag der Gemeinde Abtsgmünd auf Förderung der Schulsozialarbeit zurückgestellt. Zunächst soll ein Konzept erarbeitet werden, nach dem künftig Schulsozialarbeit im Kreis gefördert wird. Im Anschluss wird der Gemeinderat über eine örtliche Lösung für die Gemeinde Abtsgmünd entscheiden. Mehr NewsIn folgenden Bereichen finden Sie noch mehr Aktuelles und Wissenswertes: KontaktRathaus Abtsgmünd
© 2012 Gemeinde Abtsgmünd -
komm.on.line GmbH
Rathaus Abtsgmünd | Rathausplatz 1 | 73453 Abtsgmünd |
Fon: 07366/82-0 | Fax: 07366/82-54 | info@abtsgmuend.de
|