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DienstleistungenAnerkennung der Hochschulzugangsberechtigung (ausländische Zeugnisse)Studienbewerber, die eine internationale beziehungsweise ausländische Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, benötigen für die Zulassung zum Studium in Deutschland einen Nachweis, dass ihre Bildung der deutschen allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife gleichwertig ist. Dies wird nach den "Bewertungsvorschlägen" des Sekretariats der Kultusministerkonferenz im Rahmen des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens um einen Studienplatz geprüft und festgestellt. Sollten die Bildungsnachweise nur bedingt mit der deutschen Hochschulreife vergleichbar sein, müssen Sie als Studienbewerber vor Aufnahme des Studiums eine Feststellungsprüfung bestehen. Als Hilfe für die Vorbereitung auf diese Prüfung und auf das Fachstudium wird Ihnen der Besuch eines Studienkollegs angeboten. Tipp: Über die Inhalte der Feststellungsprüfung und die Standorte der Studienkollegs können Sie sich unter www.study-guide-bw.com und www.studienkollegs.de informieren. Zusätzlich müssen Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse – je nach Studiengang Deutsch oder Englisch – nachweisen, in der Regel durch eine Sprachprüfung. Deutschkurse zur Vorbereitung können Sie im Heimatland (z.B. an Goethe-Instituten oder TestDaF-Zentren) oder in Deutschland (z.B. an Universitäten) belegen. Zuständig:
Voraussetzung:
Ablauf:Sie müssen den Zulassungsantrag direkt an die Wunschhochschule (Universität oder pädagogische Hochschule) richten. Diese prüft die Hochschulzugangsqualifikation im Zusammenhang mit dem Zulassungsantrag selbst. Den Antrag erhalten Sie direkt von der gewünschten Hochschule. Tipp: Die Adressen und Internetseiten der Hochschulen erhalten Sie unter www.studieninfo-bw.de oder www.study-guide-bw.de. Ausnahmen
Mit der Bestätigung der Hochschulzugangsqualifikation und der Bestätigung der deutschen Sprachkenntnisse können Sie den Zulassungsantrag an die Hochschule richten. Unterlagen:Bei der Bewerbung an einer Universität oder pädagogischen Hochschule müssen Sie dem Zulassungsantrag folgende Unterlagen beifügen:
Im Zulassungsantrag kann die Vorlage weiterer Unterlagen gefordert werden. Hinweis: Soweit Zeugnisse und Listen mit Einzelnoten nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen Sie eine amtlich beglaubigte Übersetzung in einer dieser drei Sprachen vorlegen. Zeugnisse sind als amtlich beglaubigte Fotokopien – nicht als Originale – einzureichen. Die Kopien verbleiben bei den Hochschulen. Achtung: Für die Feststellung der Hochschulzugangsqualifikation durch das ASK müssen Sie dem Antrag zusätzlich zwei Lichtbilder (Passbildformat) beifügen. Frist:Anträge an Universitäten und pädagogische Hochschulenmüssen rechtzeitig zu den Bewerbungsfristen zusammen mit dem Zulassungsantrag vorliegen:
Anträge an das Ausländerstudienkolleg der Fachhochschule KonstanzAufnahmetest, Feststellungsprüfung, Deutschprüfung (DSH), Zeugnisanerkennungen sind an folgende Fristen gebunden:
Anträge an die Staatliche Akademie der Bildenden Künste StuttgartBitte informieren Sie sich über die Termine (Aufnahmeverfahren, Bewerbung, Zulassung) direkt bei der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart. Anträge an die Duale Hochschule (an der Studienakademie Stuttgart)Bitte informieren Sie sich direkt bei der Zentralen Auslandskoordinationsstelle über die Termine. Studienbeginn bei der Dualen Hochschule ist jeweils am 1. Oktober. Kosten:Über gegebenenfalls entstehende Kosten informieren Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Hochschule. Rechtsgrundlage:Mehr NewsIn folgenden Bereichen finden Sie noch mehr Aktuelles und Wissenswertes: InformationDie Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der komm.on.line GmbH vom Portal service-BW vollständig übernommen und eingelesen. KontaktRathaus Abtsgmünd ÖffnungszeitenRathaus Abtsgmünd Montag
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